Rahmenbedingungen
Spielgruppe
Die Spielgruppe ist für Kinder ab 2.1/2 Jahren bis zum Eintritt in den Kindergarten.
In der Spielgruppe treffen sich Kinder in der Regel 2 Jahre vor Kindergarteneintritt zum freien Spielen, singen basteln etc. es ist alles freiwillig und noch kein muss!
Die Kinder lernen erste Erfahrungen ausserhalb des Elternhauses zu machen.
Auch lernen sie sich in ersten Gruppen ein zu finden, um ein gemeinsames miteinander zu lernen.
Anmeldung/ Kosten
Die Definitive Anmeldebestätigung des Kindes verpflichtet zur Bezahlung des Spielgruppenplatzes während des ganzen Jahres auch bei Abwesenheit wie Ferien oder Krankheit.
Der Spielgruppenbeitrag ist ein Jahresbeitrag und wird in vier Teilrechnungen abgerechnet. Der Jahresbeitrag beträgt 840 Fr 1 x die Woche für 2 1/2 stunden und wird wie folgt abgerechnet: 1. Teilzahlung Aug. / Sept. 2. Okt./ Nov. /Dez. 3. Jan./ Feb./ März und 4. April/ Mai/ Juni zu je 210 Fr.
Bei 2x die Woche sind es 420 Fr pro Teilrechnung.
Der Beitrag ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu Zahlen (bezahlt wird der für das Kind freigehaltene Platz)
Eingewöhnungszeit
Die Eingewöhnungszeit von 4 Wochen ist für das Kind und die Eltern ein wichtiger Bestandteil am Anfang des Spielgruppenbesuches. Falls die Eltern entscheiden, dass das Kind nach dem 1. Spielgruppenmonat nicht mehr kommt, entfallen die weiteren Kosten.
Mitbringen
Jedes Kind hat einen Rucksack/ Täschli mit Ersatz Kleider, Windeln, Feuchttücher.
Zum Znüni mitbringen darf man gesunde Sachen (Apfel, Rüebli Kräcker etc. keine Käsli die schmieren oder Süssigkeiten.
Jeder hat seine eigene Trinkflasche mit Wasser oder Tee dabei.
Finken dürfen in der Spielgruppe bleiben.
Ferien und Feiertage
Ferien und Feiertage richten sich nach den Schulferien der Kreisschule Chestenberg Brunegg, Möriken, Wildegg und Holderbank.
Krankheit der SGL
Bei Krankheit der Spielgruppenleiterin (SGL) fällt die Spielgruppe aus, der Betrag wird nicht zurück erstattet. Nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin angeboten.
Bei allfälliger längerer Auszeit wird nach einer evtl. Vertretung gesucht.
Versicherung
Versicherung ist Sache der Eltern (Unfall und Haftpflichtversicherung)
Kündigung
Die Kündigung des Spielgruppeplatzes kann auf Ende eines Quartals erfolgen, dass aber nur schriftlich. Die Spielgruppeleiterin hat die Befugnis, das Kind aus einer Spielgruppe zu nehmen, falls das Kind nach der Beurteilung" aussergewöhnliches Verhalten" aufweist, wodurch eventuell die ganze Spielgruppe leiden muss. In Jedem Fall wird mit den Eltern nach einer Lösung gesucht.
Abmeldung
Ich bitte um frühzeitige Abmeldung, bei Ferien oder Krankheit oder anderen Ereignissen. Das Kind muss immer vor Spielgruppenbeginn abgemeldet sein!
Wichtige Informationen
Informieren sie die SGL über Krankheiten, Allergien ev. benötigte Medikamente oder religiös bedingtes verhalten beim essen etc.
Wichtig ist auch immer im Voraus mitteilen wer die Kinder abholt, Opa, Oma, Götti Nachbarin etc.
Muss die Spielgruppe aus nicht eigen verschuldeten Gründen geschlossen werden, wird der Beitrag NICHT rückerstattet.
Sei es bei Feuer/ Wasser/ oder einer Pandemie.